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Im Hochschulgesetz NRW und dem ab Januar 2007 gültigen Hochschulfreiheitsgesetz ist die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten wie folgt definiert:

„Die Gleichstellungsbeauftragte hat die Belange der Frauen, die Mitglieder oder Angehörige der Hochschule sind, wahrzunehmen. Sie wirkt auf die Einbeziehung frauenrelevanter Aspekte bei der Erfüllung der Aufgaben der Hochschule hin, insbesondere bei der wissenschaftlichen Arbeit und bei der leistungsorientierten Mittelvergabe.“

Die Arbeitsschwerpunkte, die sich aus diesem allgemeinen Auftrag ergeben sind vor allem die folgenden: