(1) Die Gleichstellungskommission berät und unterstützt die Gleichstellungsbeauftragte und die Universität (§ 24 Absatz 2 HG). Sie nimmt zu Widersprüchen seitens der Gleichstellungsbeauftragten gemäß § 19 Absatz 2 LGG Stellung.
(2) Die Gleichstellungskommission ist mit einer Hochschullehrerin und einem Hochschullehrer, einer Akademischen Mitarbeiterin und einem Akademischen Mitarbeiter, einer Beschäftigten und einem Beschäftigten aus Technik und Verwaltung sowie einer Studentin und einem Studenten besetzt. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt zwei Jahre, die der studentischen Mitglieder ein Jahr. Die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterin sind beratende Mitglieder der Gleichstellungskommission.
(3) Die Mitglieder der Gleichstellungskommission werden im Senat nach Gruppen getrennt gewählt.
Aus: § 17 Abs. 2 Grundordnung der Universität Bonn
Wahl am 5. Februar 2009, Amtszeit: 2 Jahre, Studierende 1 Jahr Neuwahl: Februar 2011 ---
Vorsitzender: Prof. Dr. Raimund Waltermann Stellvertretende Vorsitzende: Prof. Dr. Brigitte Schmitz
Mitglieder aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer Prof'in Dr. Brigitte Schmitz (Landwirtschaftliche Fakultät) Prof. Dr. Raimund Waltermann (Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät)
Mitglieder aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Dr. Ramona Rettich (Kekulé-Institut für Organische Chemie und Biochemie) Dr. Ralf Nolten (Inst. f. Lebensmittel- und Ressourcenökonomik)
Mitglieder aus der Gruppe der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Cornelia Zapf (Math.-Nat. Fakultät/ Fachgruppe Physik/Astronomie) Uwe Sarter (Institut für Nutzpflanzenwissenschaft und Ressourcenschutz)
Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden Friederike Baudisch Herald Hettich
Als beratende Mitglieder gehören der Kommission ferner an: Ursula Mättig (Gleichstellungsbeauftragte) PD Dr. Gerhild van Echten-Deckert (Stellv. Gleichstellungsbeauftragte)
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