Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten


Im Hochschulgesetz NRW und dem ab Januar 2007 gültigen Hochschulfreiheitsgesetz ist die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten wie folgt definiert:

„Die Gleichstellungsbeauftragte hat die Belange der Frauen, die Mitglieder oder Angehörige der Hochschule sind, wahrzunehmen. Sie wirkt auf die Einbeziehung frauenrelevanter Aspekte bei der Erfüllung der Aufgaben der Hochschule hin, insbesondere bei der wissenschaftlichen Arbeit und bei der leistungsorientierten Mittelvergabe.“

Die Arbeitsschwerpunkte, die sich aus diesem allgemeinen Auftrag ergeben sind vor allem die folgenden:


Beteiligung an personellen, sozialen und organisatorischen Maßnahmen der Universität, die die Belange der Frauen berühren. Insbesondere gilt dies für Berufungs- und Stellenbesetzungsverfahren sowie Personalentwicklungsmaßnahmen
Entwicklung von Maßnahmen und Konzepten zur Umsetzung des Gender Mainstreaming
Mitwirkung bei der Erstellung, Fortschreibung und Umsetzung der Frauenförderpläne
Beratung über Stipendien und Fördermöglichkeiten für Frauen
Entgegennahme von Beschwerden bei Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts und sexueller Diskriminierung oder Belästigung
Entwicklung und Ausführung von Projekten zur Erhöhung des Frauenanteils in naturwissenschaftlichen und technischen Fächern
Initiierung von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Kind
Anregung und Unterstützung bei der Institutionalisierung und Verbereitung von Frauen- und Genderforschung

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