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Grundsätzlich gilt: Förderungen für Doktorandinnen können nur in Ausnahmefällen gewährt werden. |
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Forschungs- und Kongressreisen werden in der Regel erst ab der Postdoc-Phase bezuschusst. |
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Für einige Monate können Zwischenfinanzierungen gewährt werden, wenn eine Anschlussfinanzierung entweder über eine frei werdende Institutsstelle oder eine Drittmittelstelle gesichert ist. |
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Habilitandinnen können vor Abschluss ihrer Habilitation Mittel für die Einstellung einer wiss. Hilfskraft (max. 12 Monate) beantragen. |
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Wissenschaftlerinnen, die für eine Professur qualifiziert sind, aber noch keinen Ruf erhalten haben und im Rahmen der gesetzlich festgelegten 12-Jahresregelung keine Stelle mehr innehaben, können sich um ein Jahresstipendium aus Universitätsmitteln bewerben. |
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Weiterer wichtiger Bestandteil ist das Mentoring- und Trainingsprogramm MeTra, welches für alle Qualifikationsstufen ausgebaut und verstetigt worden ist. Damit gehört die Universität Bonn zu den wenigen Hochschulen, die ein eigenes Mentoring- und Trainingsprogramm implementiert haben. Das Angebot umfasst Coaching- und Trainingsseminare für Absolventinnen, die eine Promotion anstreben; Doktorandinnen, Post-Doktorandinnen, Habilitandinnen und Privatdozentinnen erhalten neben einem spezifischen Rahmenprogramm eine Mentorin oder einen Mentor, die sie in Fragen der Karriereplanung beraten. |
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Zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Wissenschaft und Kind bietet die Virtuelle Kita ein flexibles Betreuungsangebot für Kinder im Alter von vier Monaten bis 12 Jahren. Für Information und Beratung ist das Uni-Service-Büro für Eltern zuständig. |